„Igel“-Leistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen
Verschiedene gutartige Hautbefunde, die als störend empfunden werden, können auf Wunsch – falls erforderlich – in einer kleinen örtlichen Betäubung entfernt bzw. beseitigt werden.
Diese Eingriffe werden nicht aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt sondern weil, es als unschön oder störend empfunden wird. Ein solcher Eingriff ist verständlicherweise daher ein sogenannter „IgeL“ = Individuelle Gesundheitsleistung.
Wir informieren Sie gerne über die für Sie entstehenden Kosten.
Wir können helfen bei:
Seborrhoische
Keratose